Radeberger Pilsner: Motiv 2 / Analog
Das entscheidende Kriterium für die Frage, ob etwas als sexistisch einzustufen ist, ist die grundsätzliche Frage danach, ob etwas aufgrund von Geschlecht diskriminiert oder ob es derzeitige toxische Geschlechterbilder und -hierarchien reproduziert/fördert. Im vorliegenden Motiv wirkt die dargestellte Person nicht sexualisiert oder anderweitig abgewertet. Im Zusammenhang mit dem beworbenen Thema der Leidenschaft ist eine professionelle Tänzerin abgebildet, die energetisch und selbstbewusst wirkt. So ordnen wir das Motiv als nicht sexistisch ein.