Diese Werbung fällt unter unsere Kategorie 4. Suggerierung von sexueller Verfügbarkeit
Das entscheidende Kriterium für die Frage, ob etwas als sexistisch eingestuft wird, ist die grundsätzliche Frage danach, ob etwas aufgrund von Geschlecht diskriminiert. Bei diesen zwei Produktausführungen wird zwar u.a. mit männlicher Nackheit geworben, Männer werden jedoch nicht auf dieselbe Weise sexuell verfügbar gemacht wie Frauen, was mit allgemeinen Hierarchieverhältnissen der Geschlechter in unserer Gesellschaft zusammenhängt. Während weibliche Körper seit Jahrhunderten exploriert und objektifiziert werden, trifft dies für die Körper von Männern nicht zu. Insofern fällt das Senfglas, das mit weiblicher Nacktheit beworben wird, unter unsere Kategore 3. Bei Interesse an dem Thema gibt es hier mehr dazu zu lesen:
Kriterien & Beispiele