Intimissimi: Heidi & Leni Klum / Analog
Grundsätzlich ist es legitim, Frauen als Nutzerinnen von Produkten zu Werbezwecken abzubilden. Das einzelne Bild, dass eine Frau in Unterwäsche zeigt, ist an sich noch nicht diskriminierend, weil Unterwäsche nun mal am Körper getragen wird. Werbung für Unterwäsche in Unterwäsche halten wir daher grundsätzlich für legitim, weil ein klarer Produktzusammenhang gegeben ist. Im vorliegenden Motiv wirken beide Personen weder sexualisiert noch anderweitig abgewertet. Auch wenn Leni Klum noch sehr jung aussehen mag und dies unangenehme Assoziationen hervorrufen kann, so ist sie dennoch volljährig und kann legitimerweise ebenfalls für Unterwäsche werben.