Gelegentlich überschreitet sexistische Werbung die Grenze zur Darstellung sexualisierter Gewalt. Unser Kriterium "Darstellung sexueller Verfügbarkeit" wird dadurch noch um den unzulässigen Aspekt erweitert, dass diese Verfügbarkeit mit Gewalt hergestellt wird. Wie problematisch das ist, zeigen wir hier.